Der Begriff »artgerecht« ist nicht geschützt, eine einheitliche, allgemein gültige Definition existiert derzeit (noch) nicht.
Artgerechte Tierhaltung orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen der Tiere und versucht, ihnen den Lebensraum zu schaffen, der ihrem angeborenen Verhalten und ihrer ursprünglichen Lebensweise weitestgehend entspricht. Wichtige Kriterien sind ein ausreichendes Platzangebot für jedes Tier, Sozialkontakte mit Artgenossen, Auslauf im Freien und Tageslicht, voneinander getrennte Bereiche für Fressen und Liegen, passende Beschäftigungsmöglichkeiten, ein der Tierart angepasstes Stallklima, ein tiergerechtes Futterangebot und keine Manipulationen. Denn werden all diese Bedingungen erfüllt, sind Verstümmelungen wie das Schnabelkürzen beim Geflügel oder Schwanzkupieren beim Schwein nicht notwendig.
Das Aktionsbündnis »Artgerechtes München« orientiert sich bei der Definition an den Tierhaltungsvorgaben der Bio-Landwirtschaft und der konventionellen Label mit hohen Tierschutzstandards.
Weiterführende Informationen:
Richtlinien der Bio-Anbauverbände:
Richtlinien der konventionellen Label mit hohen Tierschutzstandards: